Die Reifenfreigaben und Reifenbindungen wurden abgeschafft! Die Übergangsfrist endet und was sich ab 2025 genau ändert, erfährst du in diesem kurzen Beitrag.

Fahrzeuge mit EG oder EU Typengenehmigung

Seit Anfang 2020 müssen Reifen an Motorrädern nicht mehr eingetragen werden. Allerdings gilt das ausschließlich für Fahrzeuge mit einer EG oder EU Typengenehmigung. Und auch nur dann wenn alle Rad-Reifen-Spezifikationen wie:

  • Größe
  • Breite
  • Höhe
  • Abrollumfang
  • Geschwindigkeitsindex
  • Lastindex

eingehalten werden. Eine Eintragung ist nicht mehr notwendig und die Reifenfreigabe der Hersteller erlischt. Das mitführen einer Reifenfreigabe ist nicht mehr notwendig.

Hinweis: Auch Mischbereifungen werden ab 01. Januar 2025 an Fahrzeugen mit EG oder EU Typengenehmigung möglich sein.

Geringfügige Abweichungen der Reifen, die bisher mit einer Hersteller Reifenfreigabe und einen Produktionsdatum vor 2020 gefahren werden durften, dürfen ab dem 01. Januar 2025 nicht mehr gefahren werden. Die bisherigen Reifenfreigaben werden ungültig und die Reifen müssen eingetragen werden.

Auch Reifen die schon vor 2025 montiert waren und weiter gefahren werden sollen müssen demnach in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden!

Hinweis: Werden die Reifen nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!

Fahrzeuge ohne EG oder EU Typengenehmigung

Für Fahrzeuge ohne EG oder EU Typengenehmigung, also für alle die nach ABE oder Einzelabnahme zugelassen wurden, gelten ab 01. Januar 2025 die Reifenfabrikatsbindungen wieder. Alle Reifen die NICHT in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind müssen ab 01. Januar 2025 eingetragen werden!

Ein Eintragung wird auch dann notwendig, wenn zukünftig ein anderes Reifenmodell montiert werden soll.

Hinweis: Werden die Reifen nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!

In der Regel bieten Reifenhersteller Unbedenklichkeitsbescheinigungen für diverse Reifen und Motorradmodelle an, auf deren Basis die Eintragung beim TÜV oder einer anderen Prüfgesellschaft vorgenommen werden kann.

Egal ob EG oder EU Typengenehmigung oder nicht, weichen deine Reifen in:

  • Größe
  • Breite
  • Höhe
  • Abrollumfang
  • Geschwindigkeitsindex
  • Lastindex

ab, müssen diese ab 01. Januar 2025 eingetragen werden. Das war bisher auch schon so!

EG oder EU Typengenehmigung?

Ob für dein Fahrzeug eine EG oder EU Typengenehmigung vorliegt, kannst du in der Zulassungbescheinigung Teil 1 sehen. Die Nummer der Zulassung (Beispiel: e14*2003/25*0057*03) findest du im Feld K.

Steht dort keine Nummer oder eine die nicht mit e oder E beginnt, besitzt dein Fahrzeug keine EG oder EU Typengenehmigung.

Reifen mit M+S Kennzeichnung

Motorradreifen mit M+S Kennzeichnung dürfen den Speed-Index auch unterschreiten. Dies ist allerdings auch an zusätzliche Regelungen gebunden.

Bei allen anderen Reifen muss der Geschwindigkeitsindex nach dem Motto „Höher geht immer“ eingehalten werden.


Wenn du Fragen zu diesem Thema hast, sprich mich gerne an.

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